Das Museum der Illusionen Stuttgart verpflichtet sich, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit unserer Website gemäß der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und in Übereinstimmung mit den Standards EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für:
https://stuttgart.museumderillusionen.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist:
Teilweise konform mit EN 301 549 v3.2.1 und WCAG 2.1 AA aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei und entsprechen nicht den Anforderungen der EN 301 549 und WCAG 2.1 AA:
- Sprachumschalter – Der Sprachumschalter verfügt nicht über eine beschreibende Alternativbeschreibung. Screenreader erkennen ihn derzeit nur als „Link zu [z. B. ‘ES’, ‘GR’]“, anstatt als „Spanisch“ oder „Griechisch“. Aufgrund technischer Einschränkungen eines Drittanbieter-Plugins kann dieses Verhalten nicht angepasst werden.
- Übersprungene Links durch Screenreader – In bestimmten Fällen überspringen Screenreader bestimmte Links, was die vollständige Navigation einschränken kann. Da sich die Inhalte unserer Website regelmäßig ändern, können wir keine vollständige Barrierefreiheit zu jeder Zeit garantieren, da Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht immer vollständig mit laufenden Inhalts- und Entwicklungsänderungen übereinstimmen.
- Layout-Probleme bei Zoom – Die Vergrößerung der Textgröße (z. B. auf 200 %) kann auf bestimmten Seiten zu Layout-Problemen führen. Auch hier können wir aufgrund fortlaufender Änderungen der Inhalte keine vollständige Barrierefreiheit zu jedem Zeitpunkt garantieren.
- Inkonsistente Screenreader-Kompatibilität – Die Leistung von Screenreadern variiert je nach verwendetem Tool, was in einigen Fällen die Funktionalität beeinträchtigt.
- Fokus-Indikator-Probleme – Bei der Tastaturnavigation wird nicht immer ein sichtbarer Fokusindikator für das aktive Element angezeigt.
Von der internen Qualitätssicherung festgestellte Probleme:
- Der Sprachumschalter müsste explizit angeben, dass es sich um ein Tool zur Sprachauswahl handelt. Aufgrund technischer Einschränkungen des Drittanbieter-Plugins kann dies jedoch nicht von Kurzcodes („ES“, „GR“) in vollständige Sprachbezeichnungen geändert werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Wir setzen uns für eine verbesserte Barrierefreiheit ein. Bestimmte Verbesserungen stellen jedoch aufgrund technischer Komplexität, Abhängigkeiten von Drittanbietern oder erheblichem Ressourcenaufwand eine unverhältnismäßige Belastung dar.
Dazu gehören unter anderem:
- Die vollständige Kompatibilität mit Screenreadern auf allen Geräten und Softwarelösungen, da sich das Verhalten zwischen unterstützenden Technologien unterscheidet.
Die Implementierung dynamischer Layout-Korrekturen für alle Zoom- und Responsive-Szenarien, insbesondere bei älteren Geräten oder ungewöhnlichen Auflösungen. - Die Umsetzung von Echtzeit-Korrekturen bei Drittanbieterdiensten (z. B. Ticketingsysteme, eingebettete Widgets), die außerhalb unseres direkten Einflussbereichs liegen.
Spezifischer Fall: Ticketingsystem eines Drittanbieters
Einige Bereiche dieser Website basieren auf einem Drittanbieter, der das Ticketing für das Museum der Illusionen verwaltet. Obwohl wir uns bemühen, Barrierefreiheit auf unserer gesamten Plattform zu gewährleisten, können wir keine vollständige Konformität für externe Systeme oder Komponenten garantieren.
Nach Bewertung würde eine vollständige Anpassung der Drittanbieter-Ticketlösung an alle Barrierefreiheitsanforderungen erhebliche technische und finanzielle Belastungen für unsere Organisation bedeuten. Wir stehen weiterhin mit dem Anbieter in Kontakt, um Verbesserungen zu fördern und prüfen alternative, barrierefreiere Lösungen.
Hintergrundbilder und hoher Kontrastmodus
Bestimmte dekorative oder inhaltliche Hintergrundbilder sind bei aktiviertem hohen Kontrastmodus nicht sichtbar. Dies liegt an ursprünglichen Designentscheidungen, bei denen Bilder als Hintergrundelemente eingebunden wurden.
Eine Korrektur würde eine umfassende Neugestaltung und technische Umstellung betroffener Bereiche erfordern, bei der die Bilder als Vordergrundelemente implementiert werden müssten. Angesichts der aktuellen Ressourcen stellt dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar.
Wir werden weiterhin dort Barrierefreiheits-Updates vornehmen, wo es möglich und sinnvoll ist.
Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetzgebung
Folgende Inhalte fallen nicht unter den Geltungsbereich der Barrierefreiheitsgesetzgebung:
- Inhalte von Drittanbieter-Plattformen, die nicht von uns finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden (z. B. eingebettete Social-Media-Widgets, Drittanbieter-Ticketing-Tools).
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: [email protected]
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine offizielle Beschwerde bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle einreichen:
Name der Durchsetzungsstelle: Schlichtungsstelle des Bundes & BITV-Kontrollstelle